Haftpflichtschaden bewerten lassen bei der Prüf Monz GmbH in Waltrop, Haltern und Dülmen
Haftpflichtschaden

Als Geschädigte bzw. Geschädigter in einem Unfall haben Sie
- die freie Wahl einer unabhängigen Gutachterin bzw. eines unabhängigen Gutachters für ein Kfz-Gutachten, z. B. von der GTÜ
- das Recht auf die freie Wahl einer Anwältin bzw. eines Anwalts im Fachbereich Verkehr, die/der Sie gegenüber der gegnerischen Versicherung vertritt
- die freie Wahl einer Werkstatt zur Reparatur des Schadens
- die freie Wahl, Ihr Fahrzeug jetzt, später oder auch gar nicht reparieren zu lassen (kommt es zu keiner Reparatur, so ist ein finanzieller Ausgleich anzustreben).