GTÜ Dienstleistungen bei der MONZ GmbH - Für Sie vor Ort

Umschreibungen zum Wohnmobil
https://www.pruefstelle-monz.de/thumbnailer.php?w=500&h=500&src=/images/angebote/57/Umschreibungen-zum-Wohnmobil.jpg

Tipps für den Umbau zum Wohnmobil
Raumplanung
Überlegen Sie sich, wie Sie den verfügbaren Raum im Wohnmobil am besten nutzen können, um Komfort und Funktionalität im Wohnbereich zu maximieren.
Stromversorgung
Planen Sie im Wohnmobil die Installation einer zuverlässigen Stromversorgung für elektrische Geräte und die Beleuchtung im Wohnmobil ein.
Wasser- und Abwassersysteme
Falls gewünscht, sollten Sie auch die Integration von Wasser- und Abwassersystemen in Betracht ziehen.
Gewichtsverteilung
Achten Sie darauf, dass das zusätzliche Gewicht des Wohnmobil¬umbaus gleichmäßig und sicher auf dem Fahrzeug verteilt ist, um die Stabilität und das sichere Fahrverhalten zu gewährleisten.
Sicherheitsvorkehrungen
Integrieren Sie beim Umbau Sicherheitsvorkehrungen wie beispielsweise sichere Befestigungspunkte für Gegenstände im Fahrzeug und gegebenenfalls eine Gaswarneinrichtung, falls Ihr Wohnmobil mit einer Gasanlage ausgestattet ist.
Fahrzeugversicherung
Informieren Sie Ihre Versicherungsgesellschaft über den Umbau zum Wohnmobil und klären Sie, ob eine Anpassung oder spezielle Versicherung nötig ist, um das umgebaute Fahrzeug angemessen abzusichern.
Wann müssen Sie die Umschreibung zum Wohnmobil vornehmen?
Die oben genannten Umbauten führen zu einer Änderung der Fahrzeugart und damit zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Sie benötigen daher eine Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO.
Damit die Zulassungsbehörde eine Einzelbetriebserlaubnis für Ihr umgebautes Wohnmobil erteilen kann, benötigen Sie ein Gutachten nach § 19 (2) StVZO. Unsere qualifiziert ausgebildeten Unterschriftsberechtigten des Technischen Dienstes erstellen dieses Gutachten gerne für Sie.

Welche Anforderungen müssen für die Umschreibung zum Wohnmobil erfüllt sein?
Damit Ihr Wohnmobil auch als solches anerkannt wird, muss Ihr Fahrzeug mindestens die folgende Ausrüstung umfassen

  • Tisch und Sitzgelegenheiten,
  • Schlafgelegenheiten (diese können u. U. auch als Sitze dienen),
  • fest (dauerhaft) eingebaute Kochmöglichkeit,
  • Stauraum für Gepäck und sonstige Gegenstände.

Die Wohnmobilausstattung ist fest im Fahrzeug anzubringen, der Tisch darf jedoch leicht entfernbar sein. Bei Fahrzeugen mit herausnehmbaren Wohneinrichtungen oder bei auswechselbaren Aufbauten bleibt die ursprüngliche Fahrzeugart erhalten. Eine Umschreibung zum Wohnmobil ist in diesen Fällen nicht möglich.
Grundsätzlich dient der „Wohnteil“ des Fahrzeugs zu Wohnzwecken. Sind dort Sitzplätze vorhanden, die auch während der Fahrt genutzt werden sollen, müssen diese alle Voraussetzungen hinsichtlich Sitz- und Gurtverankerungen erfüllen.

 

Diese Leistung finden Sie bei uns in:
Waltrop
Dülmen
Haltern am See
Betreff (Pflichtfeld)
Ihre Nachricht (Pflichtfeld)