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Neufahrzeugabnahmen gemäß §13 FZV
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Neufahrzeuge ohne Typgenehmigung (Klassen M/N/O)

Vollständige Fahrzeuge, die serienmäßig in Europa und/oder für den europäischen Markt produziert werden, besitzen im Normalfall eine EU- oder EG-Typgenehmigung, ältere Fahrzeuge eine nationale Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). Eine Zulassung ist ohne weitere Begutachtung möglich.

Nationale Einzelbetriebserlaubnis für Neufahrzeuge gemäß VO (EU) 2018/858 Artikel 45

Fahrzeuge der Klassen M (Pkw), N (Nutzfahrzeug) und O (Anhänger), die

  • nicht in Serie hergestellt werden (z. B. Eigenbau-Anhänger),
  • aus einem Drittland importiert wurden (z. B. Neufahrzeug aus den USA),
  • vor der Erstzulassung baulich verändert wurden (z. B. Ausbau zum Wohnmobil),
  • vervollständigt wurden (z. B. Lkw-Fahrgestell erhält Aufbau, Plane/Spriegel)

benötigen zur Zulassung in Deutschland ein Gutachten zur Erlangung einer nationalen Fahrzeugeinzelgenehmigung nach Art. 45 der VO (EU) 2018/858, die sogenannte Einzelgenehmigung.
Unsere Unterschriftsberechtigten des Technischen Dienstes beraten Sie gerne zu allen Fragen rund um die Erstellung eines Gutachtens zur Erlangung einer nationalen Einzelgenehmigung für Ihr Fahrzeug.

Ludger Monz (Dipl.-Ing.)

  • Prüfingenieur
  • Unterschriftsberechtigter Technischer Dienst
Ludger Monz (Dipl.-Ing.)
Inhaber, Geschäftsführer
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