Neufahrzeuge ohne Typgenehmigung (Klassen M/N/O)
Vollständige Fahrzeuge, die serienmäßig in Europa und/oder für den europäischen Markt produziert werden, besitzen im Normalfall eine EU- oder EG-Typgenehmigung, ältere Fahrzeuge eine nationale Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). Eine Zulassung ist ohne weitere Begutachtung möglich.
Nationale Einzelbetriebserlaubnis für Neufahrzeuge gemäß VO (EU) 2018/858 Artikel 45
Fahrzeuge der Klassen M (Pkw), N (Nutzfahrzeug) und O (Anhänger), die
benötigen zur Zulassung in Deutschland ein Gutachten zur Erlangung einer nationalen Fahrzeugeinzelgenehmigung nach Art. 45 der VO (EU) 2018/858, die sogenannte Einzelgenehmigung.
Unsere Unterschriftsberechtigten des Technischen Dienstes beraten Sie gerne zu allen Fragen rund um die Erstellung eines Gutachtens zur Erlangung einer nationalen Einzelgenehmigung für Ihr Fahrzeug.