GTÜ Dienstleistungen bei der MONZ GmbH - Für Sie vor Ort

Hauptuntersuchungen incl. UMA (Abgasuntersuchung)
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Ist Ihnen bekannt, dass die Pflicht zur Hauptuntersuchung (HU) bereits seit dem 01. Dezember 1951 für alle Kraftfahrzeuge besteht? So wird sichergestellt, dass kein verkehrsuntaugliches oder nicht vorschriftsgemäßes Kraftfahrzeug, den Straßenverkehr potentiell gefährdet.

Schnell hat sich die GTÜ als amtlich anerkannte Überwachungsorganisation neben TÜV und DEKRA erfolgreich etabliert. Im Gegensatz zu diesen, sind die GTÜ-Prüfingenieure freiberuflich tätig und führen die Fahrzeuguntersuchungen nach § 29 StVZO im Namen und auf Rechnung der GTÜ durch.

Nach dem Motto "Mehr Service für Sicherheit" setzen sich die GTÜ-Prüfingenieure für Ihre Sicherheit im Straßenverkehr ein und bringen bei positivem Ergebnis die Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen an. Diese Prüfplakette ermöglicht einen schnellen Blick auf den Monat und das Jahr, in dem die nächste HU erforderlich ist.

Ludger Monz (Dipl.-Ing.)

  • Prüfingenieur
  • Unterschriftsberechtigter Technischer Dienst
Ludger Monz (Dipl.-Ing.)
Inhaber, Geschäftsführer
Diese Leistung finden Sie bei uns in:
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Seit dem 1. Juli 2012 wird in keinem Bundesland die Hauptuntersuchung zurückdatiert, wenn die Frist zur Vorführung überzogen wurde. Darum erhalten die Fahrzeuge bundesweit – auch bei überzogener HU – die volle Plakettenlaufzeit (Pkw und Motorräder z. B. 24 Monate). Bei Überziehen der Vorführung zur Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate muss eine vertiefte Hauptuntersuchung durchgeführt werden, die 20 % mehr kostet, als die „normale“ HU.

Mit der "Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr" hat die Bundesregierung das "Prüf- und Zulassungsverfahren von Fahrzeugen im Straßenverkehr" vereinfacht und beschleunigt. Damit können nun auch die Prüfingenieure der GTÜ (neben Prüforganisationen wie TÜV oder DEKRA) Fahrzeuge, die länger als 18 Monate abgemeldet waren, im Rahmen einer Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO (HU) prüfen. Dies gilt auch für Fahrzeuge, die bereits vor dem 1. März 2007 stillgelegt wurden. Damit ist der Weg frei für eine Wiederzulassung - ohne aufwändiges "Vollgutachten". Durch diese neue Regelung, die seit dem 1. März 2007 gilt, wird unnötiger Aufwand vermieden, Kosten gespart und mehr Bürgernähe praktiziert. Außerdem kann die Wahl der Prüforganisation nun frei erfolgen.

Achten Sie auf den Ablaufmonat Ihrer Prüfplakette; Überziehen kann in Zukunft doppelt teuer werden, denn es droht neben der erhöhten Prüfgebühr ein Verwarnungs- oder Bußgeld. Nutzen Sie den Service der GTÜ und registrieren Sie sich kostenfrei unter HU-Erinnerung für die rechtzeitige E-Mail-Erinnerung zur nächsten Hauptuntersuchung Ihres Fahrzeuges. (Die dort eingetragenen Daten werden von der GTÜ nur für diesen Zweck verwendet.)

Wie lese ich die HU-Plakette richtig?

Damit Sie nicht irgendwann eine Mängelkarte hinter den Scheibenwischern Ihres Fahrzeugs vorfinden, achten Sie auf die Daten, die Ihnen die Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen anzeigt. Darauf zu erkennen ist der Monat und das Jahr in dem die Durchführung der nächsten Hauptuntersuchung erforderlich ist. Die Farbe gibt zusätzlich nochmals Aufschluss über das Jahr der Fälligkeit.

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