GTÜ Dienstleistungen bei der MONZ GmbH - Für Sie vor Ort

Haftpflichtschaden
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Als Geschädigte bzw. Geschädigter in einem Unfall haben Sie

  • die freie Wahl einer unabhängigen Gutachterin bzw. eines unabhängigen Gutachters für ein Kfz-Gutachten, z. B. von der GTÜ
  • das Recht auf die freie Wahl einer Anwältin bzw. eines Anwalts im Fachbereich Verkehr, die/der Sie gegenüber der gegnerischen Versicherung vertritt
  • die freie Wahl einer Werkstatt zur Reparatur des Schadens
  • die freie Wahl, Ihr Fahrzeug jetzt, später oder auch gar nicht reparieren zu lassen (kommt es zu keiner Reparatur, so ist ein finanzieller Ausgleich anzustreben).
Nico Günther (B.Eng.)
Prüfingenieur
Diese Leistung finden Sie bei uns in:
Waltrop
Dülmen
Haltern am See
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