GTÜ Dienstleistungen bei der MONZ GmbH - Für Sie vor Ort

Gasprüfungen nach DVGW G607
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Gasanlagenprüfung für Fahrzeugantrieb und Campinggas
Unsere Prüfingenieurinnen und -ingenieure der GTÜ führen Gassystemeinbauprüfungen (GSP), Gasanlagenprüfungen (GAP) und Gasanlagenprüfungen in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen nach DIN EN 1949 und DVGW G 607 durch.
Nachrüstungen von Gasanlagen in jeglichen Fahrzeugen sind unbedingt vor Inbetriebnahme einer Gassystemeinbauprüfung (GSP) vorzustellen. Hier wird der vorschriftsgemäße Einbau, inklusive Funktionstests der Bauteile, durch den GTÜ protokolliert. Die GSP beinhaltet mitunter eine Dichtheitsprüfung der Gasanlage. Diese Arbeiten führen lediglich speziell berechtigte und geschulte GTÜ-Prüfingenieurinnen und -ingenieure durch.

Wiederkehrende Gasanlagenprüfung (GWP)
Fahrzeuge mit Gasantrieb werden bei der Hauptuntersuchung auch Funktions- und Dichtheitstests in der Gasanlage unterzogen. Dabei kommt spezielles Equipment bzw. Lecksuchsprays zum Einsatz.
Bitte beachten Sie: Sofern in den vorangegangenen 12 Monaten eine Gassystemeinbauprüfung (GSP) oder nach umfangreicher Reparatur an der Gasanlage eine Gasanlagenprüfung (GAP) durchgeführt wurde und die dazugehörige Bescheinigung der Gasanlagenprüfung (GSP bzw. GAP) vorliegt, so entfällt dieser Untersuchungspunkt bei der Hauptuntersuchung, da hier die GSP/GAP als GWP anerkannt wird.

Berlin, 19. Juni 2024. Aus der Empfehlung wird eine Pflicht:

Wer ein Wohnmobil oder einen Wohnwagen mit einer Flüssiggasanlage ausgerüstet hat, muss diese künftig alle zwei Jahre prüfen lassen. Ebenfalls erforderlich ist der Check vor der erstmaligen Inbetriebnahme und vor der Wiederinbetriebnahme nach sogenannten prüfpflichtigen Änderungen. Das regelt der neue „§ 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen“, der in die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) aufgenommen wurde. Liegt bislang für das eigene Wohnmobil oder den eigenen Wohnwagen noch keine Gasprüfung vor, bleibt bis zum 19. Juni 2025 Zeit, diese Prüfung nachzuholen. Ab diesem Stichtag ist der neue „§ 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen“ anzuwenden. „Mit der Aufnahme der Gasprüfung in die StVZO gibt es eine neue Rechtsgrundlage für die Prüfung von Flüssiggasanlagen“, sagt Markus Lau, Technikexperte beim Deutschen Verband Flüssiggas e.V. (DVFG). „Diese eigenständige Prüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung. Anerkannte Sachkundige, also auch unabhängige Prüfer, können sie wie bisher und mit den gewohnten Prüfmitteln vornehmen.“

Zwischen 15 und 60 Euro Bußgeld bei Nichtbeachtung der Prüffristen

Wer die neueingeführte Prüfpflicht der Flüssiggasanlage seines Wohnmobils oder Wohnwagens nicht beachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Bußgelder dafür liegen je nach Fristüberschreitung zwischen 15 Euro (bei mehr als 2 bis zu 4 Monaten), 25 Euro (bei mehr als 4 bis zu 8 Monaten) und 60 Euro (bei mehr als 8 Monaten).

Neue StVZO-Regelung bringt wieder Klarheit

Die neue Regelung beseitigt die Unsicherheit, die in den vergangenen Jahren bestand. Im Januar 2020 wurde die Bewertung der Flüssiggasanlagenprüfung nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) ausgesetzt. Zudem wurde im April 2022 die Pflicht zur Prüfung von Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen aus der HU-Richtlinie gestrichen. Mit dem neu in die StVZO aufgenommenen „§ 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen“ ist die zwischenzeitlich diffuse Rechtslage nun geklärt.

Was ist die Gasprüfung G 607 und in welchen Bereichen kommt sie zum Einsatz?

Die meisten Neubesitzer eines Wohnwagens oder Wohnmobils werden mit Sicherheit einen Hinweis auf die verpflichtende Gasprüfung nach G 607/EN 1949 bekommen. Zumindest dann, wenn sie in ihrem Gefährt eine Flüssiggasanlage zum Heizen oder Kochen betreiben.

Seit dem 1. Oktober 2004 gibt es europaweit eine einheitliche gesetzliche Regelung für das Betreiben einer Gasanlage in Wohnwagen und Reisemobilen. Rechtliche Grundlage für diese sogenannte Gasprüfung von Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen bilden die folgenden Richtlinien: die Technischen Regeln Flüssiggas (TRF), die EG-Richtlinien 2001/56EG und 2004/78EG sowie das namensgebende DVGW Arbeitsblatt G 607/EN 1949, kurz G 607.

Diese gesetzliche Regelung besagt, dass jedes Fahrzeug mit einer Gasanlage einer Gasprüfung durch einen Sachkundigen nach G 607/EN 1949 unterzogen werden muss. Und dies in einem Turnus von zwei Jahren (siehe dazu u. a. auch die Gasprüfung nach DGUV Regel 110-010).

Welche Fahrzeugtypen betrifft die G 607?

Die der G 607 zugrundeliegenden technischen Regeln gelten für die Einrichtung, Änderung, Unterhaltung und Prüfung von Flüssiggasanlagen in Straßenfahrzeugen und Anhängern aller Art, die, um im juristischen Jargon zu bleiben, Wohn- und Aufenthaltszwecken dienen. Hierunter fallen auch Falt- und Klappanhängerfahrzeuge, allerdings nur, wenn deren Wände nicht aus Zeltmaterial bestehen.

Ludger Monz (Dipl.-Ing.)

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