Genau wie beim roten Oldtimer-Kennzeichen wird dieses von den Zulassungsbehörden nur dann erteilt, wenn der Fahrzeughalter ein Gutachten für die Einstufung als Oldtimer nach § 23 StVZO (Oldtimerbegutachtung) vorlegen kann.
Ein Oldtimer ist ein Fahrzeug, das vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist, weitestgehend dem Originalzustand entspricht, in einem guten Erhaltungszustand ist und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient.
Den Zustand Ihres Fahrzeugs bestätigen Ihnen unsere Prüfingenieure mit einem individuell angefertigten Oldtimergutachten.
Gerade die Beurteilung der Originalität eines Fahrzeugs in Bezug auf Um- und Anbauten oder bestimmter Modifikationen (z.B. Fahrwerkänderungen, Rad-Reifen-Kombinationen) stellt eine besondere Herausforderung dar. Auch hierbei stehen wir Ihnen gerne kompetent zur Seite.
Link: „Richtlinie zur Begutachtung von Oldtimern gemäß §23 StVZO“ vom 06.04.2011
Für die Zulassung von Autos mit H-Kennzeichen sind folgende Unterlagen erforderlich:
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