Eine davon lautet: „Das Fahrzeug muss einem genehmigten Typ entsprechen.“
Fahrzeuge, die serienmäßig in Europa und/oder für den europäischen Markt produziert werden, besitzen im Normalfall eine EG-Typgenehmigung, ältere Fahrzeuge eine nationale Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE).
Fahrzeuge, die keine Typgenehmigung besitzen, deren Typgenehmigung erloschen ist oder für die der Nachweis einer Typgenehmigung nicht (mehr) erbracht werden kann, benötigen ein sogenanntes Vollgutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO.
Ein solches Vollgutachten wird beispielsweise erforderlich für
Was ist das Vollgutachten?
Bei der Erstellung des Vollgutachtens nach § 21 StVZO wird festgestellt, ob Ihr Fahrzeug den Bau- und Betriebsvorschriften entspricht und ob Umrüstungen oder gegebenenfalls Ausnahmen von einzelnen Ausrüstungsvorschriften notwendig sind. Es werden die technischen Daten für die Zulassungsbescheinigung ermittelt und die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs überprüft.
Was brauche ich für das Vollgutachten?
Einige Prüfpunkte können von unseren Unterschriftsberechtigten des Technischen Dienstes selbst am Fahrzeug überprüft werden. Für andere ist die Vorlage eines entsprechenden Prüfberichts (zum Beispiel ein Abgasgutachten eines anerkannten Labors) notwendig.
Sofern keine Datenbestätigung des Herstellers vorgelegt werden kann, benötigen Sie ein Datenblatt einer anerkannten Datenblattstelle. Dieses beinhaltet auch die erforderlichen Nachweise für beispielsweise Abgas- und Geräuschverhalten. Dieses Datenblatt können Sie selbst bei einer Datenblattstelle Ihrer Wahl bestellen. Oder Ihre GTÜ-Partnerin bzw. Ihr GTÜ-Partner vor Ort übernimmt dies für Sie.
Erforderliche Unterlagen für die Begutachtung
Unsere Unterschriftsberechtigten beraten Sie gerne zu allen Fragen rund um die Erstellung eines Vollgutachtens für Ihr Fahrzeug.