Ergibt die Begutachtung, dass die vorgeschriebenen Kriterien erfüllt sind, kann das Fahrzeug ein H-Kennzeichen erhalten
Welches Fahrzeug kann das H-Kennzeichen erhalten?
Dieses Kennzeichen erhalten nur Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen wurden und bei denen die Oldtimeruntersuchung erfolgreich abgeschlossen wurde.
Die Oldtimerbegutachtung umfasst
Es gibt Fälle, da wird vor der Begutachtung eines Oldtimers gemäß § 23 StVZO ein Gutachten nach § 21 StVZO (Vollgutachten) in Verbindung mit einer Untersuchung nach § 29 StVZO (HU) benötigt. Dann sind die Unterschriftsberechtigten des Technischen Dienstes der GTÜ Ihre Ansprechpartnerinnen und –partner. Auf welche Fahrzeuge dies zutrifft und welche Fahrzeugunterlagen benötigt werden finden Sie unter Technischer Dienst für Privatkunden.
Vorteile des H-Kennzeichens
Vorteil eines H-Kennzeichens ist neben der Zufahrtberechtigung in Umweltzonen auch die günstige (pauschale) Kfz-Steuer, die sich besonders bei großvolumigen Motoren auszahlt.
Wichtig für eine Oldtimerbegutachtung zur Erlangung eines H-Gutachtens bei der GTÜ ist, dass das Fahrzeug bereits deutsche Fahrzeugdokumente (Zulassungsbescheinigung oder Fahrzeugbrief) besitzt und nicht direkt aus dem Ausland kommt.